Unsere Hundeschule "Von den Rabauken"
ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz offiziell vom Landesveterinäramt Saarland genehmigt.
Der neue § 11 des TierSchG lautet nun:
“Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.”
D.h., dass jede Hundeschule und jeder gewerbsmäßig arbeitende Hundetrainer für seine Tätigkeit die Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes benötigt. Wer ohne diese Erlaubnis dieser Tätigkeit nachgeht, kann bzw. muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR rechnen. Das Nichtbestehen der Prüfung kommt einem Berufsverbot gleich.
Bei der Prüfung vor der Landesveterinäramt muss der Hundetrainer seine Kenntnisse nachweisen in praktischer, schriftlicher und mündlicher Form.
In dieser Prüfung werden u.a. folgende Themen erfragt:
• Grundlagen der Verhaltensbiologie, Rasseunterschiede, Verhaltensentwicklung
• Ausdrucksverhalten von Hunden, Kommunikation zwischen Hunden und Artgenossen sowie Menschen
• Rechtliche Themen der Hundeausbildung
• Problemverhalten allgemein, deren Ursachen und Entstehung, Angst– und Stress bei Hunden
• medizinisches Basiswissen
• tierschutzgerechte Ausbildung, Hilfsmittel in der Ausbildung
• Trainingsgestaltung
Bevor Sie sich für eine Hundeschule bzw. auch für einen Hundetrainer entscheiden, schauen Sie genau hin, ob diese auch die Voraussetzungen erfüllen.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in unserer mobilen Hundeschule an: